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Energieaudits für Nicht-KMUs verpflichtend

Alle Unternehmen, die nicht als KMU gelten, müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 beginnen. Der Grund: Die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes.

Mit der Einführung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wird die EU-Energieeffizienz Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Für die Umsetzung des Gesetzes ist das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) verantwortlich, das stichprobenartige Überprüfungen von Unternehmen durchführen wird. Können Unternehmen nach Aufforderung durch das BAFA keinen Nachweis über die ordnungsgemäße und zeitgerechte Durchführung des Energieaudits vorlegen (oder eine Freistellung), wird dies als Ordnungswidrigkeit eingestuft, was eine Geldbuße bis zu 50.000€ nach sich ziehen kann.

Aber auch ohne die gesetzliche Notwendigkeit ergeben Energieaudits für Unternehmen durchaus Sinn: Wenn Unternehmen ihre Energieeinsparpotenziale nicht genau kennen, Energiekosten aber zu wichtigen Kostenfaktoren (besonders bei energieintensiven Unternehmen) gehören, schafft ein Energieaudit Klarheit. Es bietet zum einen eine transparente Darstellung der möglichen Einsparpotenziale und zum anderen Informationen über die Wirtschaftlichkeit von notwendigen Investitionen zur Realisierung dieser Potenziale. Als Ergebnis bekommen Unternehmen eine

Übersicht über die betriebsspezifischen Energiesparmaßnahmen und können diese ökonomisch priorisieren.

Kontaktieren Sie unseren Energieexperten Peter Ehlers für weitere Informationen oder informieren Sie sich hier.

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